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› Der KHG Beitritt zur Union findet nicht statt
11.09.2019 Das Bundeskartellamt hat heute angekündigt, bezüglich der geplanten Kooperation Krieger/Höffner mit der Union eine „Untersagungsentscheidung“ zu erstellen – Damit ist die Sache vom Tisch – Die Fusion VME/Union hat dagegen Bestand Die Aufregung war groß, als die VME UNION GmbH mit Sitz in Ratingen vor gut einem Jahr in einem Zweizeiler mitgeteilt hat, „dass die KHG GmbH & Co. KG (Krieger Gruppe) per 1. Januar 2019 Mitglied des Union Verbandes wird“ (hartdran.com vom 14.08.2018).

Angesichts kartellrechtlicher Bedenken wurde der Beitritt jedoch nicht zum 01.01.2019 vollzogen, sondern in Ratingen wie auch bei Höffner in Berlin auf Eis gelegt.

Mit Recht, wie sich jetzt herausstellt, denn das Bundeskartellamt hat heute mitgeteilt, „…dass das erwogene Zusammengehen der KHG mit VME-UNION-MHK gegen Art 101 Abs. 1 AEUV verstößt“. Vorbehaltlich „abrundender Ermittlungen“ würde die Abteilung deshalb im nächsten Schritt „eine sog. Abmahnung, d. h. den Entwurf einer Untersagungsentscheidung, erstellen“.

Was zwar noch keine endgültige Entscheidung gegen den Beitritt bedeute, aber weitere zeitaufwändige Auseinandersetzungen mit dem Bundeskartellamt nach sich ziehen würde, die vom Ergebnis „unabwägbar“ seien, wie die Beteiligten intern festgestellt haben.

Also lautet der Beschluss: Man könne sich weder bei der UNION, noch bei KHG eine weitere Zeit des Abwartens leisten. Zu den anstehenden Herbstmessen müsse Klarheit herrschen. Und die gibt es jetzt: KHG und die Union haben einvernehmlich entschieden, „von einem aktiven Zusammengehen Abstand zu nehmen“.

Anders sieht das bei der Fusion VME/UNION aus. Hier sind die Wege gelegt. Zu den Messen bedeutet das: UNION ist vor allem für die „freie Ware“ zuständig und kauft diese primär ein. VME, so wurde das intern beschlossen, könne das Exklusive besser und sei vor allem dafür zuständig. In den Einkaufsausschüssen werden jeweils Mitglieder aus beiden Verbänden dabei sein.

Das gilt aber nicht für Küchen. Denn da will die UNION künftig wieder stärker autonom vorgehen und die Messe in dieser Warengruppe alleine bearbeiten.
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