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› Insolvenz in Eigenverwaltung
10.01.2020 Am 01.01.2020 wurde das Insolvenzverfahren über die Paderborner IKONO GmbH & Co. KG eröffnet Olaf Kramm (FOTO), der Anfang 2017 die Sofa- und Sesselmanufaktur vom Gründer und damaligen Inhaber Michael Marquardt gekauft und wenig später in IKONO umbenannt hat, musste bereits am 17. Oktober letzten Jahres Insolvenz anmelden für seine IKONO GmbH & Co. KG, Paderborn. Es folgte ein weiterer Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens am 29.11.2019 durch einen Gläubiger.

Eigentümlicherweise brauchte das Gericht dann noch einen ganzen Monat, um eine Entscheidung zu fällen. Und die gibt es jetzt. Am 01.01.2020 um 10:00 Uhr wurde das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO über die IKONO GmbH & Co. KG, Otto-Hahn-Straße 11, 33104 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die IKONO Verwaltungs GmbH, Otto-Hahn-Straße 11, 33104 Paderborn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Olaf Kramm eröffnet.

Es wurde Eigenverwaltung angeordnet. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Hans-Achim Ernst, Bunsenstraße 3, 32052 Herford, (Tel. Nr.05221-6930733) ernannt. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).

Olaf Kramm betreibt eine Polstermöbel-Fertigung in Paderborn sowie Flagship Stores in Hamburg, Stuttgart, Berlin und Paderborn. Wie es bei IKONO weitergeht, dafür gibt es offiziell offenbar noch keinen Plan. Zumindest ist auf der Website des Unternehmens unter www.ikono.de von Insolvenz noch keine Rede.
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