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› Corona Gipfel beschließt Fortsetzung und Verschärfung des Teil-Lockdowns
26.11.2020 Um die Überfüllung von Geschäften in der Weihnachtszeit zu vermeiden, darf sich ab dem 1. Dezember höchstens eine Person je zehn qm aufhalten, wenn der Laden bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche hat. Bei größeren Geschäften gilt: nur eine Person auf 20 qm. „Wenn nur noch wenige Menschen gleichzeitig den Supermarkt oder das Modehaus in der Innenstadt betreten dürfen, dann führt das zwangsläufig zu langen Schlangen vor den Geschäften und in den Fußgängerzonen. Das aber könnte den Kunden den Eindruck von erhöhter Nachfrage und Warenknappheit vermitteln und am Ende zu erneuten Hamsterkäufen im Lebensmittelhandel führen.“

Das sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth (FOTO) im Vorfeld des Corona Gipfels, der gestern Abend nach sieben Stunden zu Ende ging.

Die Eckdaten sind bekannt. Die Gastronomie bleibt zu. Bis zum 20. Dezember. Der Einzelhandel hat geöffnet. Mit vergleichsweise milden Beschränkungen. Eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche für Läden bis 800 qm. Bei größeren Geschäften – also mehrheitlich auch im Möbelhandel – gilt die Formel 1 Kunde pro 20 qm.

Bei „normalen“ Möbelhäusern mit 20.000 qm oder mehr wären das 1.000 Kunden und mehr, die auf einmal durch die Gänge streifen dürfen. Kleinere Mittelständler mit 1.000, 2.000 oder 3.000 qm VK Fläche können sicher damit leben, dass 100, 200 oder 300 Kunden zur gleichen Zeit im Geschäft sein dürfen. Das wäre deutlich mehr als zu „normalen“ Zeiten.

Auch der HDE hat diese Regelung bereits im Vorfeld abgesegnet. Hauptgeschäftsführer Stefan Genth: „Die jetzige Festlegung von zehn qm pro Kunde ist die konsequente rechnerische Umsetzung der Abstandsregel von 1,5 Metern und damit die Anwendung der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts.“

Die Hygienekonzepte der Handelsunternehmen hätten sich bewährt, es gebe keine Hotspots beim Einkaufen. Deshalb gebe es auch keinen Grund, die Regeln zu verschärfen.“
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