Hartdran-Logo
› Mittelstandsverbund kritisiert Lockdown Maßnahmen und Novemberhilfe
27.11.2020 Hauptgeschäftsführer Dr. Ludwig Veltmann (FOTO): „Nachdem sich die deutsche Wirtschaft nach dem ersten Schock im Frühjahr gefangen hat und im dritten Quartal sogar gewachsen ist, sind die Aussichten der deutschen Unternehmen für die kommenden Monate aufgrund der zweiten Corona-Welle eher trüb und pessimistisch.“ Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten haben am 25.11.2020 – erwartungsgemäß – die Verlängerung der bisher geltenden Maßnahmen beschlossen. „So ganz unerwartet kam die Entscheidung nicht“, erklärt Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. und fragt: „Doch was bedeutet das für alle direkt und indirekt betroffenen Unternehmen?“

Veltmanns Fazit: Die Verlängerung des „Lockdown Light“ trägt zur Verbesserung der Wirtschaftsprognosen für die kommenden Monate nicht bei. Viele Branchen bleiben in ihrer Arbeit weiterhin erheblich beschränkt und die versprochenen Gelder aus den außerordentlichen Wirtschaftshilfen flossen bislang noch nicht. Erst seit gestern (25.11.2020) können die von der Schließung direkt betroffenen Unternehmen die sog. „Novemberhilfe“ endlich beantragen.

Das Problem: Die nun veröffentlichten Regelungen für die Novemberhilfen sehen vor, dass auch sogenannte Mischbetriebe, also von einer teilweisen Schließung betroffene Einrichtungen, die Novemberhilfe erhalten können. Dazu müssen sie jedoch nachweisen, „insgesamt zu mindestens 80 Prozent als direkt, indirekt oder indirekt über Dritte betroffen“ zu sein. Diese Hürde kritisiert DER MITTELSTANDSVERBUND als unangemessen hoch. Zudem sei aus Sicht des Verbandes die Nachweispflicht kaum zu erfüllen.

Dieser Konstruktionsfehler mache aus Sicht des Verbandes einmal mehr deutlich, dass es an einer einfachen, klaren, praxisgerechten finanziellen Hilfestellung für die vom Lockdown betroffenen Unternehmen fehlt. Mit seinem Vorschlag für eine ertragsbezogene Akuthilfe habe DER MITTELSTANDSVERBUND der Politik eine Problemlösung auf den Tisch gelegt, die leicht verständlich und pragmatisch umsetzbar sei.

Veltmann erklärt: „Viele mittelständische Unternehmen stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand und brauchen nun endlich schnelle, zielgenaue und unbürokratische Unterstützung. Mit der von uns vorgeschlagenen Akuthilfe könnten dagegen alle Unternehmen – ob geschlossen oder nicht – auf der Grundlage einer Ertragsprognose für das laufende Geschäftsjahr 2020 zeitnah und unbürokratisch eine Hilfszahlung bis zu einem festzulegenden Höchstbetrag ausgezahlt bekommen.“

Eine Verzinsung etwaiger Überzahlungen über die Abweichung gegenüber dem Vorjahr hinaus und eine Kopplung an die Steuererklärung setze Anreize für eine sorgsame Antragstellung und vereinfache die Administration weitreichend. Zudem wäre damit den Unternehmen aller Branchen und noch dazu punktgenau nach Betroffenheit in der Breite wirksam geholfen, was die Novemberhilfe leider nicht leiste.

DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. vertritt als Spitzenverband der deutschen Wirtschaft in Berlin und Brüssel die Interessen von ca. 230.000 mittelständischen Unternehmen, die in rund 310 Verbundgruppen aus rund 45 Branchen organisiert sind.
Anzeigen
mehr...
mehr...
mehr...
mehr...
mehr...
mehr...
medienPARK-Homepage