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› „Zurück in die Zukunft“
13.06.2021 Experten von Küche&Co geben Tipps, was bei der Wiederöffnung des Einzelhandels beachtet werden muss „Shopping mit Termin und App zur Kontaktverfolgung erschien lange wie ein Science-Fiction-Szenario, ist aufgrund der Corona-Infektion aber mittlerweile Realität“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung des Fachmarkt Filialisten Küche&Co

Nun sei Licht am Ende des Tunnels zu erkennen. Doch welche Regeln gelten jetzt eigentlich und worauf muss bei der Wiederöffnung von Einzelhandelsgeschäften geachtet werden?

Grundvoraussetzung: Hygienekonzept. „Ein Hygienekonzept soll in erster Linie dafür sorgen, dass die Menge an vorhandenen Viren so gering wie möglich gehalten wird und einer Ansteckung dementsprechend vorgebeugt werden kann“, erklärt Klaus Beyer, Leiter Beratung & Betreuung von Franchisepartnern bei Küche&Co.

Dabei unterscheide man verschiedene Maßnahmen, die an unterschiedlichen Stellen im Laden zur Anwendung kommen. Vor allem seien dies die altbekannten AHA+L-Regeln, also Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und Lüften.

Noch immer gelte, so Experte Beyer, dass in Geschäften mit weniger als 800 qm mindestens 20 qm pro Kunde und in Geschäften mit mehr als 800 qm mindestens 40 qm pro Kunde vorgesehen seien. Eine Maskenpflicht für Kunden und Personal bleibe obligatorisch.

Neu ist die Kategorie „geimpft, genesen, getestet“. Hier sei es wichtig, auf die im jeweiligen Landkreis geltenden Regelungen zu achten. „In manchen Städten ist die Inzidenz so niedrig, dass auf eine Testpflicht verzichtet wird. In anderen Kreisen müsse weiterhin ein tagesaktueller negativer Test vorgelegt werden, um einkaufen zu können“, erläutert Klaus Beyer.

Gleichgestellt mit einem negativen Test seien seit dem 07.05.21 auch geimpfte und genesene Personen. Für diesen Status müsse allerdings ebenfalls ein Nachweis erbracht werden. „Für Geimpfte ist dies nach aktuellem Stand der Impfausweis, wobei die letzte notwendige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen muss. Genesene müssen einen Genesenen-Nachweis vorlegen.“ Als Genesen gilt man 28 Tage bis maximal sechs Monate nach einer überstandenen Corona-Infektion.

„Wir freuen uns natürlich, dass jetzt immer mehr Geschäfte in immer mehr Kreisen wieder öffnen dürfen“, erklärt der Küche&Co Experte. So könne man langsam, aber sicher in den neuen Studioalltag starten. Grundsätzlich sollte sich aber jeder Ladenbesitzer rechtzeitig über die, in seinem Kreis geltenden Regelungen erkundigen.
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