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› Krieger/Höffner und die BEGROS
20.01.2022 Hier die Stellungnahme der Bundeskartellbehörde im Wortlaut Bonn, 20. Januar 2022: Die KHG GmbH & Co. KG, Schönefeld (Krieger/Höffner-Gruppe), darf der Einkaufskooperation für Möbel, Bedarfsgüter Großhandelsgesellschaft für Wohnung GmbH, Oberhausen (Begros), beitreten. Das Bundeskartellamt hatte zunächst wettbewerbliche Bedenken, die die beteiligten Unternehmen durch weitreichende Änderungen gegenüber ihrem ursprünglichen Vorhaben ausräumen konnten. Für mehrere Jahre werden die großen Begros-Mitglieder Porta und KHG nicht dieselben Eigenmarken der Begros führen.

Andreas Mundt (FOTO), Präsident des Bundeskartellamtes: „Einkaufskooperationen zwischen kleinen und mittelständischen Unternehmen sind nicht nur im Möbelbereich anerkannte Modelle. Damit können Wettbewerbsnachteile gegenüber den großen Wettbewerbern ausgeglichen werden. Im Möbelmarkt stoßen wir allerdings immer wieder an Grenzen. Der Markt ist bereits hoch konzentriert. Wir müssen daher darauf achten, dass sich eine weitere Konzentration nicht zu Lasten der Lieferanten sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher auswirkt. Die Grenzen wären in diesem Fall nach den ursprünglichen Plänen in manchen Regionen in Ostdeutschland überschritten worden.

Sowohl das Begros-Mitglied Porta als auch KHG verfügen hier mit mehreren großflächigen Einrichtungshäusern über bedeutende Marktpositionen. Eine Beschränkung des Wettbewerbs zwischen diesen beiden Anbietern hätte eine geringere Auswahl für die Kundinnen und Kunden zur Folge. Durch die Trennung der Eigenmarken der Einkaufsgemeinschaft von Porta und KHG konnten unsere Bedenken ausgeräumt werden.“

Die Begros gehört zu den führenden Möbeleinkaufskooperationen in Deutschland. Ihre 16 Mitgliedsunternehmen betreiben großflächige Einrichtungshäuser im gesamten Bundesgebiet und teilweise im angrenzenden Ausland sowie Discount-Märkte und Online-Shops. Ein erheblicher Teil ihres Möbelsortiments entfällt auf Eigenmarken der Begros wie MONDO oder Vito. Daneben bietet die Begros ihren Mitgliedern Leistungen in den Bereichen Marketing, Warenimport, Produktentwicklung, Zentralregulierung und Delkredere.

Die KHG ist eines der führenden Möbelhandelsunternehmen im Inland mit über 30 großflächigen Einrichtungshäusern und über 20 Discount-Märkten sowie mehreren Online-Shops. Die KHG gehörte bislang keiner Einkaufskooperation an. Den 2019 beabsichtigten Beitritt zur Möbeleinkaufskooperation VME Union GmbH hatte das Unternehmen aufgrund von Bedenken des Bundeskartellamtes aufgegeben (vgl. PM vom 12. September 2019).

Nach den einschlägigen EU-Leitlinien über horizontale Zusammenarbeit können Einkaufskooperationen wettbewerbsbeschränkende Wirkungen entfalten, wenn ihre Marktanteile auf der Beschaffungs- oder Absatzseite 15 Prozent übersteigen. Im vorliegenden Fall lag der Fokus auf den Absatzmärkten und nicht auf der Lieferantenseite.

Die Schwelle von 15 Prozent wird auf mehreren regionalen Absatzmärkten in Ostdeutschland deutlich überschritten. Dort verfügt Porta mit großflächigen Einrichtungshäusern sowie dem Discounter SB-Möbel Boss über eine bedeutende Marktposition.

Dasselbe gilt für die KHG mit den Einrichtungshäusern Höffner, Kraft und Mahler sowie der Discount-Vertriebslinie Sconto. Ein gemeinsamer Einkauf hätte eine Angleichung der Beschaffungskosten und der Sortimente erwarten lassen. Dadurch wären auf den ostdeutschen Absatzmärkten der Wettbewerb zwischen Porta und KHG mittelbar beschränkt und die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher verringert worden.

Die Beteiligten haben das Beitrittsvorhaben jedoch durch eine Trennung der Begros-Eigenmarken zwischen Porta und der KHG (sog. Zwei-Markenfamilien-Modell) modifiziert. Danach werden für mehrere Jahre bestimmte Eigenmarken nur von Porta und bestimmte andere Eigenmarken nur von KHG geführt. Auch dürfen Exklusivmodelle nur entweder unter der einen oder unter der anderen Markenfamilie vertrieben werden.

Die übrigen Begros-Mitglieder dürfen alle Eigenmarken nutzen. Mit dem Zwei-Markenfamilien-Modell wird die Kosten- und Sortimentsangleichung infolge des Beitritts der KHG erheblich reduziert. Die Eigenmarken machen nämlich einen erheblichen Anteil am Sortiment und am Umsatz der Begros-Mitglieder aus. Weiterhin wird die KHG nach dem Beitritt ihre bisherigen Einkaufskonditionen nicht gegenüber der Begros bzw. deren Mitgliedern offenlegen. Das Bundeskartellamt sieht auf dieser Basis davon ab, das Verfahren weiter zu führen.

Das Bundeskartellamt wird die zukünftige Entwicklung auf den Beschaffungs- und Absatzmärkten des inländischen Möbelhandels beobachten. Sollte sich der Sachverhalt wesentlich ändern, behält sich das Amt die erneute Einleitung eines Verfahrens vor. - Ein ausführlicherer Fallbericht zu diesem Verfahren wird zeitnah veröffentlicht.

(Bildrechte Bundeskartellamt)
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