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› Wenn ein Möbelhandelsunternehmen …
06.09.2021 … wie die XXXLutz KG, Wels, Österreich („XXXLutz“) „auf Drängen des Bundeskartellamtes hin“ Abstand nimmt von seiner pauschalen Forderung nach 7,5 Prozent „Jubiläumsrabatt“ gegenüber seinen Lieferanten, dann sollte man meinen, die Sache sei für alle Zeiten erledigt. Stimmt natürlich nicht. Denn windelweicher, als die Begründung der Kartellbehörde vom Februar letzten Jahres geht es kaum noch.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes meinte damals in einer schriftlichen Begründung: „Nach unserer vorläufigen Bewertung könnten die ursprünglichen Sonderrabattforderungen, die XXXLutz gegenüber kleinen und mittleren Möbelherstellern erhoben hat, missbräuchlich gewesen sein.“

Machte aber gleich einen einschränkenden Rückzieher mit der Feststellung: „Zwar sind derartige Rabatte nicht grundsätzlich verboten, aber Lieferanten, die von einer Lieferbeziehung zu XXXLutz abhängig sind, muss auch eine angemessene Gegenleistung angeboten werden, etwa eine zusätzliche Ausstellungfläche oder eine Listungsgarantie.“

Diesbezügliche Bedenken der Bonner Kartellbehörde hätten XXXLutz bewogen, die pauschale Rabattforderungen zurückzunehmen und mit seinen Lieferanten über die Höhe und Dauer etwaiger Rabatte individuell zu verhandeln. Was für ein Erfolg! Ein zarter Hinweis hat gereicht, um den Möbelriesen in die Schranken zu weisen.

Denn, so Andreas Mundt: „Der Rabatt fiel schließlich durchschnittlich deutlich niedriger aus, als zunächst gefordert.“ Das Unternehmen (XXXLutz) habe zudem allen Lieferanten, mit denen ursprünglich keine Gegenleistung für den Rabatt vereinbart wurde, eine solche angeboten und zudem mit allen Lieferanten die jeweilige Gegenleistung schriftlich festgehalten.

Vor diesem Hintergrund habe das Bundeskartellamt damals von einer weiteren Prüfung des Sachverhaltes abgesehen. Wie genau die modifizierten Vereinbarungen ausgesehen haben? Darüber redet keiner gern. Zumindest nicht mit mir.

Überhaupt klingt es immer so, dass der jeweilige Gesprächspartner von jeweils aktuellen Rabattforderungen mehr oder weniger wichtiger „Großabnehmer“ – XXXLutz ist ja nicht das einzige Handelsunternehmen, das immer mal wieder originelle Forderungen formuliert – dass also jeder einzelne, der dazu Stellung nehmen soll, ohnehin nicht wirklich betroffen ist.

„Wir haben da unsere eigenen Wege“, lautet normal die Ansage. Oder: „Wir gehen da gar nicht drauf ein“. Warum also die Aufregung?

Denn Aufregung gibt es aktuell schon wieder: Mitte August nämlich meldete sich „ein Unternehmen der XXXLutz Gruppe“, die trendige Konzerntochter mömaX, bei den sehr geehrten Geschäftspartner/innen mit Geburtstagswünschen.

mömaX wird im kommenden Jahr 20 Jahre jung und hat sich „mit über 100 Filialen in 10 Ländern sehr erfolgreich am Markt etabliert“, schreibt Einkaufsleiterin Susanna Gundacker. Und die kommt nach einigem Marketing-Blabla auf den Punkt.

mömaX will Geld. 10% zusätzlich „auf alle Kommissionen und/oder Lagerbestellungen“ und zwar in den „Jubiläumszeiträumen“ 01. Februar bis 30. April 2022 und 01.August bis 31. Oktober 2022.

Von Gegenleistungen keine Rede. Nur von einem „umfangreichen Maßnahmepaket zur deutlichen Steigerung unserer gemeinsamen Umsätze und Erfolge“. Gegenleistung? Nicht wirklich. Was folgen wird, darüber muss man nicht lange rätseln.

Andreas Mundt wird mal wieder mit dem Zeigefinger wackeln. mömaX hat das ganze nicht wirklich so gemeint. Und das Ende vom Lied: Nix passiert. Außer, dass einige Lieferanten dann doch einknicken. Aus welchem Grund auch immer.

Aus Bonn ist dabei wenig zu befürchten. Der Text aus der Stellungnahme zur letzte Jubiläumsforderung von XXXLutz – vom Februar 2020 – kann nämlich nahtlos übernommen werden.

Der lautete damals: „Von einer weitergehenden Untersuchung der Angemessenheit der jeweiligen Gegenleistungen wurde angesichts der deutlich reduzierten und zeitlich begrenzten Rabatte abgesehen.“

Da liegt nun nahe, genau: „Das Hornberger Schießen.“ - Schreibt Wikipedia: „Die Wendung wird gebraucht, wenn eine Angelegenheit mit großem Getöse angekündigt wird, aber dann nichts dabei herauskommt und sie ohne Ergebnis endet.“ - War da was?

Ihr Ralf Hartmann
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