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› Freigabe des Zusammenschlusses von Karstadt und Kaufhof
09.11.2018 Das Bundeskartellamt hat heute die Fusion zwischen Karstadt Warenhaus und Galeria Kaufhof freigegeben. Deren Muttergesellschaften sind SIGNA Retail bzw. die Hudson Bay Company (HBC). Die Umsätze von Karstadt und Kaufhof betragen zusammen ca. fünf Milliarden Euro. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir haben das Vorhaben intensiv geprüft. Weder aus der Perspektive der Verbraucher, noch aus Sicht der Hersteller und Lieferanten gab es durchschlagende wettbewerbliche Bedenken.“

Karstadt Warenhaus und Galeria Kaufhof seien zwar die einzigen bundesweit tätigen Warenhausbetreiber. Aus wettbewerblicher Sicht gebe es aber keinen sogenannten Warenhausmarkt.

„Wir mussten uns“, so Mundt weiter, „allerdings mit den konkreten Marktverhältnissen für rund 20 verschiedene Warengruppen an den jeweiligen Standorten der Warenhäuser befassen, da sich die jeweiligen Marktverhältnisse voneinander unterscheiden.“

Und da hätten die Kartellwächter festgestellt, „dass Kaufhof und Karstadt selbst bei isolierter Betrachtung des rein stationären Handels nur in einzelnen Warengruppen und Regionen Marktanteile von mehr als 25 Prozent erzielen“.

So seien Online-Händler in den meisten Warengruppen eine wichtige Einkaufsalternative. Dieser zunehmende Wettbewerbsdruck des Online-Handels sei in die Bewertung der Kartellamts-Prüfer eingeflossen.

Im Ergebnis zeigte sich aber auch, „dass die Fusion selbst bei einer rein auf den stationären Vertrieb beschränkten Betrachtung keine wettbewerblichen Bedenken hervorruft, die eine Untersagung des Vorhabens rechtfertigen würden“.

Der Verhaltensspielraum von Kaufhof und Karstadt werde in allen Warengruppen und Regionen jeweils durch verschiedene andere stationär tätige Wettbewerber eingeschränkt. Die Marktanteile der beiden Unternehmen lägen nur in wenigen relevanten Warengruppen und Regionen bei mehr als 25 Prozent.

Darüber hinaus bestehe ein starker Wettbewerbsdruck aus dem Online-Handel. Der Marktanteil des Online-Handels am Gesamtumsatz in den verschiedenen Warengruppen in Deutschland falle unterschiedlich hoch aus, unterliege aber in allen Bereichen sehr starken Wachstumsraten, im Durchschnitt 10 Prozent jährlich.

Interessant auch die Ausführungen der Kartellwächter zum Thema Einkaufsmacht: Zwar hätten Karstadt und Kaufhof im Verhältnis zu ihren Lieferanten, insbesondere in den Warengruppen „Wäsche“, „Heimtextilien“ und „Gepäck“ eine starke Marktstellung. Dennoch stünden Herstellern „hinreichende Absatzalternativen in Form von Fachhändlern, stationär sowie online, zur Verfügung“.

Einige Hersteller hätten die Sorge geäußert, dass die Unternehmen künftig über eine große Einkaufsmacht verfügen und daher auch Konditionenverbesserungen fordern könnten. Das Bundeskartellamt werde dies „im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum sogenannten Anzapfverbot beobachten“.

Im Bereich „Sport/Outdoor“ sei Karstadt zudem Mitglied der Einkaufskooperation Intersport, zu welcher aufgrund der Fusion nun auch das Einkaufsvolumen von Kaufhof hinzukäme. Das Bundeskartellamt behalte sich vor, diese Einkaufskooperation im Nachgang zu der Fusion genauer zu prüfen.

Die beteiligten Unternehmen:
Die von der Benko Privatstiftung kontrollierte SIGNA Retail betreibt über die Karstadt Warenhaus GmbH in Deutschland 79 Warenhäuser sowie einen Online-Shop. Hinzu kommen 29 von Karstadt Sports betriebene Fachgeschäfte für Sportbekleidung und ebenfalls ein Online-Shop sowie weitere Sportartikelhändler.

HBC mit Sitz in Toronto ist ein diversifiziertes Einzelhandelsunternehmen, das im Non-Food-Einzelhandel in Kanada, den USA und Europa tätig ist. Ihre Tochtergesellschaft Galeria Kaufhof mit Sitz in Köln betreibt 98 Filialen in Deutschland und einen Online-Shop. Darüber hinaus werden auch 16 Filialen in Belgien, 15 Filialen in den Niederlanden und sechs Saks OFF 5th-Geschäfte in Deutschland in das Unternehmen eingebracht.
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