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12.12.2022
Die insolvente Küchen Quelle GmbH kann die ersten Küchen an ihre Kunden ausliefern. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kunden eine Zuzahlung in Höhe von bis zu 30 % des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises leisten.
![]() So habe das PLUTA-Team mit Unterstützung von Philippe Piscol von der Unternehmensberatung Dr. Wieselhuber & Partner GmbH in München den Investorenprozess gestartet. Erste Gespräche mit Interessenten hätten bereits stattgefunden. Rechtsanwalt Meyerle: „Es gibt bereits erste Interessenten. Das stimmt uns zuversichtlich. Unser Ziel ist es, Küchen Quelle zu erhalten und einen Investor zu finden, der im Rahmen einer übertragenden Sanierung den Geschäftsbetrieb übernimmt.“ Und dann kommt die schlechte Nachricht: „Die Küchen Quelle GmbH kann die ersten Küchen an ihre Kunden ausliefern.“ Voraussetzung sei allerdings, dass die Kunden eine Zuzahlung leisten. Wie angekündigt, habe das PLUTA-Team in den vergangenen 14 Tagen geprüft, unter welchen Voraussetzungen es möglich sei, dass die Kunden ihre Küchen erhalten. Dabei seien konkrete schriftliche Angebote im ersten Schritt solchen Kunden unterbreitet worden, „die bereits eine sehr hohe Anzahlung geleistet haben und die kurzfristig auf die Küchenlieferung warten“. Diese Kunden hätten nun die Möglichkeit eine Ergänzungsvereinbarung zu unterzeichnen, damit die Küche zur Auslieferung gebracht werden könne. Alle weiteren Kunden würden in den kommenden Tagen und Wochen entsprechend kontaktiert. Und die werden vermutlich begeistert sein. Denn: „Hintergrund der Lösung ist, dass die Kunden rechtlich betrachtet eine ungesicherte Anzahlung des vereinbarten Kaufpreises geleistet haben.“ Das bedeutet, um die Küche dennoch geliefert zu bekommen, müssten zunächst die Sicherungsrechte der Lieferanten abgelöst und die Kosten der Lieferung und Montage bezahlt werden. Im Klartext: „Diese Zusatzkosten, die sich je nach Küchenmodell und bereits gezahlter Anzahlung im Bereich zwischen 10% und 30% des ursprünglichen Kaufpreises bewegen werden, müssen an die Kunden weiterberechnet werden, da der vorläufige Insolvenzverwalter im Verfahren aus rechtlichen Gründen keine Verluste machen darf und einzelne Gläubiger im Verfahren nicht bevorteilen darf.“ Dass das keine gute Nachricht ist, weiß natürlich auch Rechtsanwalt Patrick Meyerle, der sagt: „Uns ist bewusst, dass die Zuzahlung für die Kunden nicht einfach ist und einige Kunden vor große finanzielle Herausforderungen stellt. Aber nur unter dieser Bedingung ist eine Auslieferung möglich.“ Aber mit der Vereinbarung habe das gesamte Team angesichts der insolvenzrechtlichen Rahmenbedingungen die bestmögliche Lösung für die Kunden erarbeitet. Schwacher Trost: „Den Kunden entsteht durch die Zusatzzahlung ein finanzieller Nachteil, sie erhalten jedoch die geplante und bestellte Küche.“ Die Alternative wäre dagegen die Absage der Lieferung. Und damit wäre der Nachteil für die Kunden sehr viel größer, „da die Anzahlung durch die Insolvenzantragstellung nicht erstattet werden kann“. Erläuterung am Rande: „Kunden haben bis zu 90% des Kaufpreises angezahlt.“ Durch die in der Vereinbarung vorgesehene Zuzahlung könne der Schaden jedoch erheblich minimiert werden. Dennoch hätten die Kunden „selbstverständlich die Wahl, ob sie von diesem Angebot Gebrauch machen möchten“. Klingt nach Pest oder Cholera und wird sich mal wieder auf die gesamte Branche auswirken, wenn es um Anzahlungen beim Möbelkauf geht. Erfrischend offen weist der vorläufige Insolvenzverwalter darauf hin, „dass den Kunden durch die Mehrzahlung ein finanzieller Nachteil entsteht“. Diese Mehrzahlung könne nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwar zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Bekanntermaßen aber ohne Aussicht auf nennenswerten zählbaren Erfolg. Trübe Aussicht: Die Gläubiger erhalten nach Abschluss des Verfahrens eine Insolvenzquote. „Wie hoch diese Insolvenzquote sein wird, kann noch nicht vorhergesagt werden.“ FOTO: © PLUTA Rechtsanwalts GmbH |