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› Zum Thema entwaldungsfreie Lieferkette (EUDR): Handlungsbedarf
12.09.2024 Die EU-Kommission ist aufgefordert, die Verschiebung der Verordnung zur entwaldungsfreie Lieferketten (Entwaldungsverordnung) zu beschließen und ein Signal an die Unternehmen zu senden. Der Handelsverband Wohnen und Büro e.V. (HWB) appelliert an die Europäische Kommission, die für Ende 2024 geplante Umsetzung der Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten zeitlich zu verschieben.

Begründung: „Die Unternehmen unserer Branche stehen angesichts fehlender Leitlinien und unzureichender digitaler Schnittstellen vor unlösbaren Herausforderungen, die eine fristgerechte Erfüllung der Verordnung unmöglich machen.“

Doch ohne klare Handlungsanweisungen und funktionierende digitale Infrastrukturen seien die Unternehmen der Möbelbranche nicht in der Lage, die komplexen Anforderungen der Verordnung zeitgerecht und ordnungsgemäß umzusetzen.

Hintergrund: Bis heute fehle es an einem klaren Leitfaden, der den Unternehmen eine praktikable Umsetzung der Verordnung ermöglicht. Zudem seien die notwendigen digitalen Schnittstellen zur Überwachung und Nachverfolgung von Lieferketten nicht verfügbar. Dies stelle insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) vor immense Probleme. Daher sei gerade jetzt eine zeitliche Verschiebung dringend notwendig. Nur so könne sichergestellt werden, dass Unternehmen nicht ins wirtschaftliche Abseits gedrängt werden und die Umweltziele der EU auf realistische und nachhaltige Weise erreicht werden.

Christian Haeser (FOTO), Geschäftsführer Handelsverband Wohnen und Büro e.V.: „Es ist, als würde man von den Unternehmen verlangen, ein Ziel zu erreichen, ohne ihnen eine Landkarte oder das richtige Equipment zur Verfügung zu stellen.“ In dieser kritischen Phase sei es entscheidend, „dass die Europäische Kommission gerade jetzt ein starkes Signal an die Wirtschaft sendet“.

Haeser: „Eine zeitliche Anpassung der Verordnung wäre ein klares Zeichen des Verständnisses für die praktischen Herausforderungen, denen sich die Unternehmen derzeit gegenübersehen. Ein solcher Schritt würde nicht nur sicherstellen, dass die Ziele der Verordnung langfristig erreicht werden, sondern auch den Unternehmen die nötige Planungssicherheit geben.“

FOTO © BVDM
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