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21.10.2025
Das Vefahren gegen die ehemaligen Vorstände der ALNO AG, Max Müller und Ipek Demirtas vor dem Landgericht Stuttgart wurde am 20. Oktober 2025 überraschend eingestellt. Dies berichtete zuerst das Manager Magazin.
Unter dem Aktenzeichen 16 KLs 151 Js 102894/17 hatte am Montag, 13. Januar 2025, vor der Großen Wirtschaftskammer des Landgerichts Stuttgart der Prozess gegen die beiden ehemalige Vorstandsmitglieder der ALNO AG begonnen. Rückblick: Nach Insolvenz und Produktionseinstellung der ALNO AG in Pfullendorf im Jahr 2017 war im Frühjahr 2018 die Staatsanwaltschaft Stuttgart aktiv geworden. In einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft hieß es damals: „Vor dem Hintergrund der Insolvenzen der ALNO AG und der drei Tochterunternehmen im Oktober 2017 ermitteln die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg derzeit gegen insgesamt zwölf Personen wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung und des Betruges. Bei den Beschuldigten handele es sich um ehemalige Vorstände der ALNO AG bzw. aktive und ehemalige Geschäftsführer der Tochterunternehmen.“ Bezug nahm die Staatsanwaltschaft damals auf ein Gutachten im Auftrag des Insolvenzverwalters Martin Hörmann, demzufolge das Unternehmen spätestens Ende 2016 insolvenzreif gewesen sei. Es gebe „einen massiven Verdacht auf Insolvenzverschleppung bei ALNO“, so Hörmann im Januar 2018. Und weiter: Einzelne ALNO-Tochtergesellschaften seien „wahrscheinlich bereits seit 2013 zahlungsunfähig“, spätestens jedoch Ende 2016. Der Schaden war riesig, schreibt jetzt das Manager Magazin: „Mehr als 1.400 Beschäftigte verloren ihren Job. Etwa 1.200 Gläubiger meldeten Forderungen in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro an.“ Nach mehr als neun Monaten und 31 Hauptverhandlungstagen habe nun die 16. große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart die Verfahren gegen die beiden ehemaligen Vorstände überraschend eingestellt. Müller und Demirtas hätten der Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 40.000 Euro und 17.500 Euro zugestimmt. Somit gälten die Angeklagten nicht als vorbestraft. Mit dem 20.10.2025 ende nun eines der aufwändigsten Wirtschaftsverfahren der jüngeren Vergangenheit. Die weiteren Verfahren gegen andere Beschuldigte seien nach teilweisen Einstellungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt beendet worden. Die Verteidiger Müllers (Rechtsanwälte Oliver Kipper und Jakob Lehners) sowie der ehemaligen Finanzvorständin (Rechtsanwälte Alexander Schork und Franziska Ziegler) hätten die Vorwürfe von Anfang an bestritten und insbesondere die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft sowie die Belastbarkeit der herangezogenen Gutachten infragegestellt. Nun die überraschende Wende: Angesichts der Verteidigungsarbeit seien die Vorwürfe der anklagenden Staatsanwaltschaft „empfindlich erschüttert“ worden und so habe sich die Anklage am 31. Hauptverhandlungstag veranlasst gesehen, nach umfassender Würdigung der Beweislage, der Verteidigung ein Angebot zur Einstellung des Verfahrens gemäß § 153a StPO zu unterbreiten, so Rechtsanwalt Schork. Die Verteidigung habe dieses Angebot nach eingehender Beratung auch aus prozessökonomischen Gründen angenommen. Verteidiger Schork lege Wert auf die Feststellung, „dass mit der Einstellung des Verfahrens die Unschuldsvermutung fortgilt“, so das Manager Magazin weiter. Und dass „keine strafrechtliche Ahndung der gegenständlichen Vorwürfe erfolgt“. Für die Alno AG sei damit – zumindest strafrechtlich – ein weiteres Kapitel der Aufarbeitung abgeschlossen. FOTO © HartDran |
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