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› Verschiebung und Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung
26.11.2025 Die deutsche Möbelindustrie begrüßt die heutige Entscheidung des Europaparlaments zur Verschiebung und Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). „Damit sind die Abgeordneten unserer Forderung nachgekommen, den Zeitplan zu entzerren und den unzumutbaren bürokratischen Aufwand in der gesamten Wertschöpfungskette Holz und Möbel zu reduzieren“, sagt Jan Kurth, Geschäftsführer der Verbände der Deutschen Möbelindustrie.

Es sei eine richtige und notwendige Entscheidung, die den vielfachen Rufen nach Bürokratieabbau endlich einmal Taten folgen lasse, so Kuth weiter. In der heutigen Abstimmung unterstütze eine Mehrheit des EU-Parlaments den Kompromissvorschlag des Europarates, wonach alle Unternehmen ein zusätzliches Jahr Zeit erhielten, um die neuen EU-Vorschriften zur Verhinderung von Entwaldung zu erfüllen.

Große Marktteilnehmer und Händler sollen die Verpflichtungen dieser Verordnung nun ab dem 30. Dezember 2026 einhalten müssen, Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027. Diese zusätzliche Zeit solle einen reibungslosen Übergang gewährleisten und die Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung des IT-Systems ermöglichen, das Marktteilnehmer, Händler und ihre Vertreter für die Abgabe elektronischer Sorgfaltserklärungen nutzen, heißt es in der Pressemeldung des Parlaments.

Bis zum 30. April 2026 soll ein Vorschlag einer überarbeiteten EUDR vorgelegt werden. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Sorgfaltserklärung soll bei den Unternehmen liegen, die relevante Rohstoffe oder Produkte als erste auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, und nicht bei den Marktteilnehmern und Händlern, die anschließend für die Verarbeitung und Vermarktung sorgen.

Ebenso solle die Weitergabe der Referenznummern dieser Sorgfaltserklärungen auf die nachgelagerten Wirtschaftsakteure entfallen, was eine signifikante Erleichterung für die Möbelindustrie darstellt.
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