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› Porta Möbel und XXXLutz: EU-Recht gebrochen?
14.07.2026 Gut eineinhalb Jahre nach der Ankündigung „XXXLutz übernimmt die Porta Möbel Gruppe“ ist der Deal bekanntermaßen noch immer nicht vollzogen. Und jetzt sieht es so aus, als könnte tatsächlich gar nichts daraus werden: Brüssel hat sich eingeschaltet. Konkret: XXXLutz und Porta Möbel könnten mit der frühzeitigen Ankündigung der Übernahme – im Januar 2025 – EU-Recht gebrochen haben. Das berichtet u.a. das Handelsblatt. Demnach habe Brüssel ein Ermittlungsverfahren eröffnet.

Der Vorwurf: mögliche Verstöße gegen EU-Wettbewerbsrecht. Konkret ständen die Unternehmen im Verdacht, mit der Durchführung der Übernahme nicht abgewartet zu haben, bis eine Genehmigung dafür vorlag. Das hätten die Brüsseler Wettbewerbshüter mitgeteilt.

So sei die geplante Transaktion zwischen XXXLutz und Porta Möbel Anfang Januar 2025 zwar öffentlich bekanntgegeben, bei der EU-Kommission bislang aber nicht förmlich angemeldet worden. Da die Transaktion jedoch eine EU-weite Bedeutung habe, hätte sie der Kommission gemeldet werden müssen.

Denn, so das Handelsblatt weiter, „bis zur Freigabe dürfen die beteiligten Unternehmen laut EU-Regeln keine Maßnahmen ergreifen, die zu einem faktischen Kontrollwechsel führen“. Dazu gehörten etwa: die Abstimmung von Geschäftsabläufen oder der Austausch sensibler und wettbewerbsrelevanter Informationen. Gegen diese „sogenannte Stillhalteverpflichtung“ hätten XXXLutz und Porta möglicherweise verstoßen, so die Mitteilung aus Brüssel.

Fazit des Berichts: „Sollten die Wettbewerbshüter einen Verstoß feststellen, könnten sie gegen die Unternehmen eine Strafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Konzernumsatzes verhängen.“ – Grob geschätzt könnten da rund 700 Millionen Euro fällig werden.

Unabhängig von der nun eröffneten Untersuchung schließt das Handelsblatt, solle laut Brüsseler Behörde zudem geklärt werden, ob die Übernahme grundsätzlich mit europäischem Wettbewerbsrecht vereinbar sei.

FOTO © Archiv
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