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› Verpackungsverordnung PPWR steht in der Kritik
13.08.2026 „Wenn wir Sofas so konstruieren würden, säßen die Kunden auf dem Boden.“ – Der Handelsverband Wohnen und Büro fordert praxistaugliche Regeln und mehr Planungssicherheit für den Handel. Die europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) ist seit dem 12. August 2026 grundsätzlich anwendbar. Für den Handel beginnt damit eine neue Phase: Unternehmen müssen sich mit zusätzlichen Anforderungen an Verpackungen, Informations- und Nachweispflichten sowie künftig strengeren Vorgaben zur Recyclingfähigkeit auseinandersetzen.

„Wenn wir Sofas so konstruieren würden, wie die PPWR konstruiert wurde, säßen am Ende alle auf dem Boden“, sagt Jean Lucas Dürand (FOTO), Leiter BVDM/HBS beim Handelsverband Wohnen und Büro. Es sei eine Zumutung, „wenn Unternehmen am 12. August eine neue europäische Regelung anwenden müssen und zentrale praktische Fragen erst neun Tage vorher in einer umfangreichen FAQ beantwortet werden“, so Dürand. Selbst jetzt nach Inkrafttreten der PPWR seien noch Fragen offen.

„Ein Unternehmen, das ein komplexes Produkt auf den Markt bringt und die Bedienungsanleitung erst kurz vor dem Verkaufsstart fertigstellt, hätte ein ernstes Problem“, fährt Dürand fort.

Der HWB habe für seine Mitglieder einen umfassenden PPWR-Folder erstellt, welcher über die wesentlichen Aspekte der PPWR informiert und wichtige Antworten liefert. In den kommenden Tagen werde dieser mit den neuen Erkenntnissen aus den aktuellen FAQ aktualisiert.

FOTO © BVDM/HBS
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