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22.08.2026
Bereits vor fünf Wochen meldete sich die EU-Kommission in Sachen „XXXLutz übernimmt porta Möbel“ bei den Akteuren mit der Frage „Machen die Möbelhändler XXXLutz und porta gemeinsame Sache, bevor ihre Fusion offiziell genehmigt ist?“
Die Folge: Im Juli hatte die Kommission öffentlich gemacht, dem Anfangsverdacht des sogenannten Vollzugsverbots nachzugehen. Die Begründung: Da die Transaktion eine EU-weite Bedeutung habe, hätte sie der Kommission gemeldet werden müssen. Wie als nun die Wirtschaftswoche berichtet, konkretisieren die Brüsseler ihre Recherche mit einem „heiklen Fragebogen“, der an verschiedene Lieferanten der beiden Möbelhandels-Ketten verschickt wurde. Im Raum steht laut WiWo die Frage: „Wann übernimmt Branchengigant XXXLutz den Wettbewerber porta – und unter welchen Bedingungen?“ Hintergrund: Auch zwanzig Monate nach der offiziellen Verkündung im Januar 2025 warte die EU-Kommission noch immer darauf, dass XXXLutz die Übernahmeunterlagen offiziell in Brüssel einreicht. Das sei bislang nicht geschehen, wurde von den Beteiligten jedoch für den Spätsommer avisiert. Für die EU-Kommission offenbar zu spät. Die Begründung für das aktuelle Vorgehen laut WiWo: es sei verboten, dass zwei Firmen, die fusionieren wollen, ihre Prozesse zusammenlegen und sensible Informationen austauschen, bevor der Zusammenschluss formell genehmigt ist. Bekannt sei diese Praxis als „Gun Jumping“. Der Begriff stamme aus der Leichtathletik und meine das vorzeitige Starten eines Läufers, noch bevor der Schiedsrichter den Startschuss für das Rennen gegeben hat. Bezogen auf die geplante Übernahme hieße das: „Sollten die EU-Wettbewerbshüter solch ein vorschnelles Loslaufen von XXXLutz und porta feststellen, könnten sie gegen die Unternehmen eine Strafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Konzernumsatzes verhängen.“ Um der Wahrheit näher zu kommen, habe die Brüsseler Behörde mittlerweile einen Onlinefragebogen an mehrere Dutzend Möbellieferanten verschickt mit der Bitte um Mithilfe. Darin würden Aspekte abgefragt, „die für XXXLutz und porta gefährlich werden könnten, sollten die befragten Möbelhersteller sie bejahen“. Beispiel: „Wurden Sie seit der Ankündigung der Transaktion im Januar 2025 von XXXLutz und porta aufgefordert, Ihre Lieferbedingungen für beide Unternehmen anzugleichen?“ Oder: „Haben XXXLutz und porta seit der Ankündigung des Zusammenschlusses im Januar 2025 gemeinsame Verhandlungen mit Ihrem Unternehmen geführt?“ Beides, so die Wirtschaftswoche, wäre wohl verboten. Hintergrund für die Befragung seien u.a. auch Hinweise aus der Möbelindustrie. So solle es darum gegangen sein, Warenwirtschaftssysteme zu koordinieren, um künftige Konditionsabrechnungen und Bestellvorgänge zu synchronisieren. porta-Einkäufer seien zudem kurz nach der Ankündigung im Januar 2025 in Preisverhandlungsrunden und Jahresgesprächen mit Möbelherstellern vom XXXLutz-Einkaufsverband Giga International dabei gewesen, erzähle man sich in der Branche. Diejenigen, die solche Erzählungen verbreiten, wollten jedoch „aus Angst vor Konsequenzen“ anonym bleiben. Auf Nachfrage der Wirtschaftswoche hätten die Beteiligten, also XXXLutz und porta, derlei Vorwürfe vehement zurückgewiesen. So habe XXXLutz betont, im Januar 2025 hätten ausschließlich Termine stattgefunden, „die dem gegenseitigen Kennenlernen dienten“. Solche Termine seien „ein völlig normaler Vorgang im Rahmen eines solchen Prozesses“ und stünden „in keinem Zusammenhang“ mit den besagten Vorwürfen. Zitat: „Einen solchen Zusammenhang, sowie auch die weiteren von Ihnen wiedergegebenen Behauptungen weisen wir ausdrücklich zurück.“ Und porta Unternehmenschef Paul de Jong habe auf Anfrage mitgeteilt: „Die von Ihnen beschriebenen Vorgänge treffen nach unseren Erkenntnissen nicht zu.“ porta nehme die Vorwürfe sehr ernst und kooperiere in diesem Verfahren mit der Europäischen Kommission“. Nun werde damit gerechnet, dass das Ergebnis der Befragung einigermaßen zeitnah vorliegen könnte: „Die Abgabefrist für den Fragebogen der EU-Kommission war Freitag, 14.08.2026, 23.59 Uhr.“ FOTO © Archiv |
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